LKW Dachheizung

Das LKW-Dach muss vor der Fahrt von Schnee und Eis befreit werden dies ist gesetzlich vorgeschrieben . Da es für den LKW Fahrer ebenso gefährlich wie auch mühsam ist das Dach vom Schnee/Eis zu befreien, wird es oft vernachlässigt. 

 

Die Unfall Gefahr ist jedoch groß.  Auf einem LKW können sich bis zu 100 kg schwere Eisplatten bilden. Herabfallende Eisplatten von LKW-Dächern sind so gefährlich, wie Steine von einer Autobahnbrücke. 

 

Wir haben die Lösung mit der LKW Dachheizung. 

 

Wir sind die offizielle Generalvertretung der Schweiz. Wir beraten Sie gerne.

 

zu beachten: Das Strassenverkehrsgesetz (SVG) Art. 30 Abs. 2 besagt, dass Fahrzeugladungen so angebracht sein müssen, dass sie niemanden gefährden und nicht herunterfallen können. Nun würde man Schnee auf Personenwagen wohl kaum als Ladung bezeichnen, deshalb gilt Schnee auf dem Fahrzeugdach und der Motorhaube auch nicht als Ladung im Sinne des Gesetzes. Aber nach SVG Art. 29 Abs. 1 dürfen Fahrzeuge nur in betriebssicherem und vorschriftsmässigem Zustand verkehren. Sie müssen so beschaffen und unterhalten sein, dass die Verkehrsregeln befolgt werden können und dass Führer, Mitfahrende und andere Strassenbenützer nicht gefährdet und die Strassen nicht beschädigt werden. 

 

Werden Personen verletzt oder sogar getötet, leitet die Staatsanwaltschaft Ermittlungen im Sinne von Art. 125 (fahrlässige Körperverletzung) bzw. Art. 117 (fahrlässige Tötung) StGB ein.